Die von der Gesellschaft erworbenen Edelmetalle werden in versicherten Tresorräumen mit hoher Sicherheitsstufe in der Schweiz zollfrei gelagert. Bei der gemeinschaftlichen Lagerung lassen sich im Vergleich zu den Kosten eines individuellen Schließfaches deutliche Einsparungen erzielen.
6-Augen-Prinzip und regelmäßige Bestandsaufnahme schaffen zusätzliche Sicherheit
Der Zugang zu den Tresorräumen ist nur im 6-Augen-Prinzip möglich: Neben einem Vertreter der Fondsgesellschaft müssen sowohl der Treuhänder als auch ein Mitarbeiter der Lagerstätte anwesend sein.
Der Treuhänder wird zudem regelmäßige Bestandsaufnahmen durchführen. Sowohl die Transaktionsbelege der Gold- und Silberbarren bzw. des Silbergranulats als auch die regelmäßig erstellten Bestandslisten bzw. Prüfungsberichte des Treuhänders sind für Anleger der SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG online im geschützten Gesellschafterbereich auf dieser Webseite einsehbar
Die Kontrollmechanismen
Die Fondsgesellschaft hat mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen, wodurch die Freigabe der Mittel für Investitionen kontrolliert wird.
Darüber hinaus wurde mit einer ebenfalls unabhängigen Treuhandgesellschaft ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen, in dessen Rahmen durch den Treuhänder unter anderem die Ein- und Auslagerung der Edelmetalle in die Tresore überwacht wird.
Weiterhin wird der Treuhänder zweimal jährlich eine physische Bestandskontrolle der eingelagerten Edelmetalle vornehmen und darüber einen Bericht für die Anleger erstellen.
Die Berichte des Treuhänders können im Gesellschafterbereich auf dieser Webseite online eingesehen werden – gleiches gilt für die Transaktionsbelege.
Der Zutritt zu den Tresorräumen ist zudem nur nach dem 6-Augen-Prinzip möglich. Demnach ist ein Betreten nur möglich, wenn mindestens ein Vertreter der Fondsgesellschaft, des Treuhänders und der Lagerstätte anwesend sind.
Mit der Beteiligung verbundene Rechte
Die Anlage gewährt dem Zeichner eine Beteiligung am Vermögen, an den Stillen Reserven, sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Weiterhin stehen dem Zeichner ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung entsprechend seinem Kapitalanteil sowie die Ausübung der gesetzlichen Kontrollrechte zu.