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Keine Abgeltungssteuer für Gold & Silber

Investments in die Edelmetalle Gold und Silber sind unter bestimmten Bedingungen von der Abgeltungssteuer befreit. Gewinne aus Edelmetall-Anlagen können so steuerfrei vereinnahmt werden.

Steuerliches Konzept der SOLIT 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG

In steuerlicher Hinsicht betreibt die Gesellschaft die Verwaltung eigenen Vermögens. Eine gewerbesteuerliche Belastung ist daher nicht zu erwarten. Bei einem späteren Verkauf der Kommanditanteile oder der Edelmetalle bleiben nach heutiger Steuerrechtslage etwaige Gewinne steuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten liegt.



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